Was ist die Kulturnacht Landau?
Die Freie Szene Landaus in all ihren Facetten zu präsentieren – das ist die Idee hinter der Kulturnacht. Landauer Künstlerinnen und Künstler geben einen Abend lang Einblick in ihr Können und Schaffen: Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Performances – alles ist möglich.
Wer organisiert die Kulturnacht?
Die Kulturnacht ist ein Projekt von Kulturaktiven im Kulturnetz Landau, einer Initiative des Vereins Leben und Kultur e.V., die von der gemeinnützigen Dieter Kissel-Stiftung sowie im Jahr 2025 auch von der Stadt Landau finanziell unterstützt wird.
Wann findet die Kulturnacht statt?
Die zweite Landauer Kulturnacht findet am Freitag, 29. August 2025 von 18 bis 23 Uhr statt.
Wer kann mitmachen?
Die Kulturnacht ist eine Veranstaltung von und für die Kulturszene der Stadt Landau in der Pfalz. Zur Teilnahme eingeladen sind:
- Landauer Künstlerinnen und Künstler, deren Wohnort oder künstlerisches Betätigungsfeld überwiegend in der Stadt Landau liegt,
- Landauer Kultureinrichtungen sowie
- Landauer Einrichtungen und Initiativen, die ganzjährig ein regelmäßiges Kulturprogramm in Landau anbieten.
Wie finanziert sich die Kulturnacht?
Für alle Veranstaltungen im Rahmen der Landauer Kulturnacht gilt: Eintritt frei! Finanzell unterstützt wird die Kulturnacht durch Förderungen der Dieter Kissel-Stiftung sowie 2025 durch die Stadt Landau im Rahmen des Verfügungsfonds „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) des des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Welche Pflichten haben teilnehmende Einrichtungen und Spielstätten?
Einrichtungen und Spielstätten organisieren ihren Programmbeitrag eigenständig und sind dementsprechend für das Gelingen des Abends vor Ort verantwortlich. Sie treten als Veranstalter auf und verpflichten sich u.a. folgende Pflichten wahrzunehmen:
- die Kulturnacht aktiv zu bewerben (mittels bereitgestellten Plakaten, Flyern und Programmheften, aber auch online und per Social Media),
- sich über gesetzliche Bestimmungen für ihre Veranstaltung zu informieren und diese einzuhalten (beispielsweise Jugendschutz, Ausschankbestimmungen, Sicherheit und Brandschutz) und entsprechende Genehmigungen einzuholen (Ausschankgenehmigungen, Sondernutzungserlaubnis),
- den nötigen Versicherungsschutz für ihre Veranstaltung zu gewährleisten,
- ggf. die Künstlersozialabgabe abzuführen sowie Veranstaltungen mit musikalischem Beiträgen bei der GEMA anzumelden und die Gebühr abzuführen.
Die teilnehmenden Einrichtungen und Spielstätten unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein Leben und Kultur e.V., in der die o.g. Punkte schriftlich fixiert werden.